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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu F.A.Z. Einspruch

F.A.Z. Einspruch

Das F.A.Z.-Einspruch-Angebot können Sie über Ihre auf FAZ.NET hinterlegten Anmeldeinformationen nutzen. Wichtig ist hierbei, dass Sie zuvor Ihre Kundennummer in Ihrem FAZ.NET-Profil hinterlegen. Ihre Kundennummer erhalten Sie nach Abschluss Ihres Abos.

Sollten Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort vergessen haben, werden Sie auf die entsprechenden Seiten auf FAZ.NET weitergeleitet, auf denen Sie die neuen Daten anfordern können.

Beim „Kiosk“ handelt es sich um die Ansicht, die Sie unmittelbar nach dem Öffnen der App oder Web-Edition erreichen. Dort erhalten Sie zunächst einen Überblick über die letzten sieben Ausgaben von F.A.Z. Einspruch.

Demo-Ausgabe

Um  unser neues Digital-Produkt für Juristen besser kennenlernen zu können, steht Ihnen über die Werbeflächen im Kiosk eine Demo-Ausgabe zur Verfügung. Diese können Nutzer herunterladen, auch wenn Sie noch nicht eingeloggt sind.

Meine Ausgaben

Unter „Meine Ausgaben“ finden Abonnenten die 30 neuesten Ausgaben von F.A.Z. Einspruch. In der App können diese, sofern das Abo entsprechend lange besteht, heruntergeladen und dauerhaft auf dem Gerät gespeichert werden.

In der Web-Edition können die Ausgaben im Browser gelesen werden. Ein Download ist hier nicht möglich.

Zu den Einstellungen gelangen Sie über die Startseite der App oder der Web-Edition.

Im Kiosk nutzen Sie die Menüleiste oben (Web-Edition und Tablets) oder unten (Smartphone-App) und wählen dort den Menüpunkt „Einstellungen“.

Falls Sie sich innerhalb einer Ausgabe befinden, klicken Sie zunächst bitte auf den Kiosk-Button in der oberen Navigationsleiste. In den Einstellungen finden Sie verschiedene Möglichkeiten, das F.A.Z.-Einspruch-Angebot auf Ihre Bedürfnisse individuell anzupassen.

  • Schriftgröße

Passen Sie hier die Textgröße innerhalb von Artikeln an.

  • Push-Benachrichtigungen

In den App-Einstellungen gelangen Sie über den Link „Push-Benachrichtigungen“ zu Ihren Geräteeinstellungen. Dort können Sie die Push-Funktion der F.A.Z.-Einspruch-App deaktivieren.

Bei Apple-Geräten:

  1. App starten und Einstellungen anwählen. Über den Link „Push-Benachrichtigungen“  gelangen Sie in die Geräteeinstellungen für die F.A.Z.-Einspruch-App.
  2. In den Geräteeinstellungen für die App können Sie den Menüpunkt „Mitteilungen“ anwählen.
  3. Unter diesem Menüpunkt können Sie die Benachrichtigungen aktivieren oder deaktivieren sowie weitere Optionen Einstellungen vornehmen.

Bei Android-Geräten:

  1. App starten und Einstellungen anwählen. Über den Link „Push-Benachrichtigungen“  gelangen Sie in die Geräteeinstellungen für die F.A.Z.-Einspruch-App.
  2. Nachdem sich die Geräteeinstellungen geöffnet haben, wählen Sie den Menüpunkt „Benachrichtigungen“ aus.
  3. Unter „Benachrichtigungen zulassen“ können Sie die Berechtigung deaktivieren.

In der Web-Edition ist die Funktion „Push-Benachrichtigungen“ nicht verfügbar.

  • Mobile Daten verwenden

In den App-Einstellungen können Sie durch einfaches Klicken die Nutzung von mobilen Daten deaktivieren. Ist die Funktion deaktiviert, können neue Inhalte nur per WLAN heruntergeladen bzw. genutzt werden. Standardmäßig ist die Funktion aktiviert.

In der Web-Edition ist die Funktion „Mobile Daten verwenden“ nicht verfügbar. Hier werden die Einstellungen verwendet, die Sie für Ihren Browser anwenden.

  • Meine Käufe anzeigen

Hier wird Ihnen Ihr momentanes Abonnement angezeigt.

  • Info zu iTunes-Käufen (nur Apple-Geräte)

Hier werden Sie über die Preise der Abonnement-Optionen informiert. Des Weiteren erhalten Sie Informationen über die automatische Verlängerung Ihres Abonnements und können die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen einsehen.

  • Feedback-Funktion

Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Feedback haben, können Sie sich über die Feedback-Funktion in den Einstellungen an uns wenden. Beim Klick auf den Feedback-Link  öffnet sich das E-Mail-Programm, das Sie als Standard auf Ihrem Gerät eingerichtet haben. Die E-Mail ist automatisch befüllt mit den wichtigsten Geräte-Informationen, die wir zur weiteren Bearbeitung benötigen. Gerne können Sie hier weitere Informationen hinzufügen.

  • Rechtliche Texte

Sollten Sie die F.A.Z.-Einspruch-App offline verwenden möchten, so können Sie dort nur Ausgaben nutzen, die Sie bereits heruntergeladen haben. Die dort enthaltenen Artikel können Sie jederzeit einsehen. Videos und weitere multimediale Inhalte, die eine aktive Internetverbindung erfordern, sind dann allerdings nicht verfügbar.

Die Nutzung der Web-Edition erfordert grundsätzlich eine Verbindung ins Internet.

Die F.A.Z.-Einspruch-App ist als Download für iOS- und Android-Geräte verfügbar und kann im jeweiligen App Store heruntergeladen werden:

Download iOS-App
Download Android-App

Eine Übertragung der Daten ist bei einem Gerätewechsel oder der Nutzung mehrerer Geräte derzeit leider nicht möglich. Als eingeloggter Abonnent können Sie jedoch jederzeit die letzten 30 Ausgaben bzw. alle Ausgaben seit Ihrem Abo-Beginn, sofern das Abonnement noch keine 30 Tage besteht, auch auf einem anderen Gerät herunterladen. 

Mit der Web-Edition ist F.A.Z. Einspruch auf allen Geräten erreichbar, die über einen Internet-Browser verfügen.

Sowohl in der F.A.Z.-Einspruch-App als auch der Web-Edition steht Ihnen die tägliche Ausgabe des Folgetages, sowie das wöchentliche Magazin bereits am Vorabend zur Verfügung. Hierbei finden Sie in den sechs Tagesausgaben ausgewählte Artikel aus der F.A.Z. welche durch das Magazin um exklusive Berichte, Meinungen und Hintergrundanalysen ergänzt werden.

Nach dem Öffnen einer Ausgabe gelangen Sie zunächst auf die Seite Eins. Beim Herunterscrollen sehen Sie Teaser aller Artikel.
Um einen kompletten F.A.Z.-Einspruch-Beitrag zu lesen, klicken Sie in der Tagesausgabe auf den entsprechenden Text oder die Überschrift eines Artikels. Wischen Sie innerhalb des Artikels von rechts nach links, oder klicken Sie auf die Navigationspfeile, um den jeweils nächsten Beitrag zu öffnen.

Um zurück zur Artikelübersicht zu gelangen, können Sie innerhalb eines Artikels auf das Einspruch-Logo in der Kopfleiste klicken oder den Zurück-Pfeil verwenden. Eine weitere Möglichkeit, vor- und zurück zu blättern, finden Sie in der App am Ende jedes Artikels.

In der Artikelansicht finden Sie in Artikeln verschiedene Sharing-Möglichkeiten. Artikel können direkt über Facebook, Twitter, Whatsapp und E-Mail geteilt werden.

Teilen Sie einen Artikel der Web-Edition, so kann der Empfänger diesen auch ohne eigenes Abonnement vollständig lesen. Weitere Artikel können jedoch in der Web-Ansicht nur nach Abschluss eines Abonnements oder nach Erwerb eines Tagespasses gelesen werden.

In der Rubrik „Merkzettel“ finden Sie Ihre hinterlegten Artikel, die Sie bereits gespeichert haben. Der Merkzettel-Button befindet sich innerhalb von Artikeln rechts oben in der Kopfleiste sowie in der Social-Media-Leiste. Bitte beachten Sie, dass diese Funktionalität vorerst nur für Nutzer der App zur Verfügung steht.

Ihre Mitarbeiter müssen in juristischen Themen immer auf dem aktuellsten Stand sein? Dann nutzen Sie jetzt unser B2B-Angebot für F.A.Z. Einspruch!

Im Vorfeld bieten wir Ihnen die Möglichkeit unser Digital-Produkt, speziell für Juristen, ausgiebig kennenzulernen. Mit einem Testzugang haben Sie einen Monat lang uneingeschränkten Zugriff sowohl auf die tägliche Ausgabe, als auch auf das wöchentlich erscheinende Magazin.

Um einen Testzugang zu erhalten, melden Sie sich gerne per Email bei unserem Team für B2B-Lösungen unter geschaeftskunden@faz.de.

Sie haben bereits einen Gutscheincode für einen Testzugang zu F.A.Z. Einspruch von uns per E-Mail zugesendet bekommen? Dann lesen Sie im Folgenden wie Sie den kostenlosen Gutschein einlösen können.

1. Downloaden Sie unsere App „F.A.Z. Einspruch“ entweder im App-Store für iOS-Geräte, oder im Google-Playstore für Android-Geräte:

Download für iOS-Geräte

Download für Android-Geräte

2. Öffnen Sie die App auf Ihrem Smartphone oder Tablet und wählen Sie unten links auf dem Bildschirm „Anmelden“.

3. Es öffnet sich das Anmeldeformular, auf dem Sie im unteren Bereich Ihren persönlichen Gutscheincode unter „Aktivierungscode einlösen“ eingeben können.

4. Nach dem Einlösen des Gutscheincodes haben Sie kostenfrei vier Wochen lang Zugriff auf alle Inhalte in F.A.Z. Einspruch. Inklusive der täglichen Ausgabe, sowie dem wöchentlich   erscheinenden Magazin.

5. Nach dem Testzeitraum sind wir auf Ihre Meinung zu F.A.Z. Einspruch gespannt und würden uns freuen die Mitarbeiter Ihrer Firma mit allen juristisch relevanten Themen, aufbereitet in der journalistischen Hochwertigkeit der F.A.Z. versorgen zu können.

Sie benötigen Unterstützung bei dem Einlösen des Gutscheincodes? Dann kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin aus unserem B2B-Team:

Gun Hellmich

Senior Sales Manager

Lesermarkt

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Postanschrift: 60627 Frankfurt am Main

Hausanschrift: Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main

Tel.: 069-7591-1124

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